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Haftpflichtschaden
Gemäß Paragraph 249 BGH hat ein Ersatzpflichtiger den wirtschaftlichen Zustand wiederherzustellen, der vor dem Schadeneintritt bestand d.h. er hat die Kosten der Wiederherstellung zu tragen. Bei Sachbeschädigungen kann der Geschädigte grundsätzlich statt der Wiederherstellung den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen (fiktive Abrechnung).
Kaskoschaden
Beim Kaskoschaden hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall (Vollkasko) oder Wild-
Fiktive Reparaturkostenabrechnung
Der Geschädigte kann bei der Beschädigung seines PKW´s den Betrag verlangen, der für die Reparatur erforderlich ist, ohne Rücksicht darauf, ob er den Schaden auch tatsächlich reparieren lässt.
Wiederbeschaffungswert
Dies ist der Preis, den ein Geschädigter im Durchschnitt zu zahlen hat, um bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler ein „gleichwertiges“ Fahrzeug zu erwerben. Der Wert bezieht sich auf das zerstörte Fahrzeug im unzerstörten Zustand.
Nutzungsausfall
Nimmt der nach einem Autounfall Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, so hat er als Eigentümer eines privat genutzten Pkws einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Höhe des Nutzungsausfalls, Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Restwert
Ist der Preis, der für ein unfallbeschädigtes Fahrzeug um Unfallzustand erzielt werden kann.
Reparaturdauer
Dies ist die Bezeichnung für den Zeitrau, in welchem sich das Fahrzeug in der Reparaturfirma zur Reparatur befindet.
Wiederbeschaffungsdauer
Dies ist der Zeitraum, der benötigt wird, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen (max. 14 Tage).