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Der Fahrzeugzustandsbericht ist Grundlage Ihres Gewährleistungsrechts.
Um Probleme beim Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeuges zu vermeiden, untersuchen wir das Fahrzeug vorher gewissenhaft.
Dieser Zustandsbericht wird mit Nummer und Erstellungsdatum im Kaufvertrag erwähnt und er wird dadurch Vertragsbestandteil. Ist bei einem Fahrzeug zum Beispiel die Sitzverstellung defekt, so steht dies in dem Fahrzeugzustandsbericht. Dieses ist dann dem Kunden bekannt und dieser Mangel wird somit vom Käufer als gegeben akzeptiert. Eine Reklamation ist in diesem Falle also nicht mehr möglich.